Sonderpädagogischer Dienst

Sonderpädagogischer Dienst

Was ist der Sonderpädagogische Dienst?

Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot für allgemeine Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten zur Beratung, Unterstützung und Diagnostik im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Lernproblemen bzw. Kinder mit Entwicklungsrückständen. Er wird dann an Schulen aktiv, wenn diese feststellen, dass ihre internen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen nicht ausreichen, um den Lernrückstand dieser Schüler / Schülerinnen auszugleichen. Darüber hinaus berät der Sonderpädagogische Dienst Kindergärten und Kindertagesstätten hinsichtlich solcher Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, jedoch nicht oder nur bedingt schulfähig sind, bzw. die reguläre Grundschule als geeigneter Lernort für sie fraglich erscheint.

Wie arbeitet der Sonderpädagogische Dienst?

Die Aufgaben unseres Sonderpädagogischen Dienstes umfassen zwei Bereiche:

Kooperation und/oder Sonderpädagogische Überprüfung       
Je nach Fall und Problematik hospitieren wir im Unterricht, arbeiten mit dem Kind in Einzelsituationen oder führen ggf. Tests durch. Auf Grundlage unserer Beobachtungen geben wir eine Einschätzung zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes. Wir tauschen uns mit den zuständigen Lehrkräften, Erzieher/innen und ggf. den Eltern aus und beraten sie im Hinblick auf geeignete Fördermaßnahmen und das weitere Vorgehen. So kann sich aus einer Kooperation auch eine Sonderpädagogische Überprüfung ergeben.

Wann ist es sinnvoll, den Sonderpädagogischen Dienst einzuschalten?

Sind die Schulleistungen eines Schülers / einer Schülerin anhaltend unterdurchschnittlich?

Kann er / sie dem Unterricht der allgemeinen Schule nicht folgen?

Ist der Entwicklungsstand eines Kindes in Teilen oder insgesamt nicht altersgemäß?

Die Ursachen sind unklar oder eine Lernproblematik wird vermutet?

Kooperation

Wann ist eine Kooperation sinnvoll?

Im Rahmen der Kooperation kann frühzeitig festgestellt werden, in welchen Bereichen die Schwierigkeiten liegen und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Mit Zustimmung der Eltern…

begleiten wir Kinder mit umfassenden Lernproblemen und Entwicklungsrückständen.

unterstützen wir Schulen und Kindergärten durch individuelle Fördermaßnahmen.

beraten wir Lehrkräfte, Erzieher/innen und Eltern in Hinblick auf das weitere Vorgehen.

Eine Kooperation versteht sich als „unverbindliches“ Beratungs- und Unterstützungsangebot und hat zunächst das Ziel, dem betreffenden Kind den Verbleib an seiner Schule zu ermöglichen. Falls alle unterstützenden Maßnahmen nicht ausreichen, um den Lernrückstand auszugleichen, kann sich aus einer Kooperation auch eine „offizielle“ Sonderpädagogische Überprüfung ergeben. Diese kann einen Lernortswechsel zur Folge haben.

Wann wird die Kooperation beantragt?

Die Kooperation ist in der Regel der erste Kontakt mit dem Sonderpädagogischen Dienst der Uhlandschule, noch bevor Sie eine Sonderpädagogische Überprüfung beantragen. Die Beantragung kann jederzeit erfolgen. Wir bitten Sie jedoch, sich frühzeitig – wenn möglich im ersten Schulhalbjahr – an uns zu wenden. In der Regel beginnen wir mit den Kooperationsmaßnahmen zwischen Anfang März und spätestens Ende Juni.

Der Kooperationsantrag erfolgt mithilfe eines der folgenden Formulare:

Sonderpädagogische Überprüfung

Wann erfolgt eine Sonderpädagogische Überprüfung?

Der Sonderpädagogische Dienst sollte mindestens 2 Monate in Form einer Kooperation tätig gewesen sein, bevor ein „offizieller“ Antrag auf Sonderpädagogische Überprüfung beim Schulamt gestellt wird. Die Überprüfung erfolgt dann, wenn die Beobachtungen des Sonderpädagogischen Dienstes im Rahmen der Kooperation auf einen Förderbedarf im Bereich Lernen hinweisen oder die Eltern dies wünschen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt von Seiten der allgemeinen Schule nach Einwilligung der Eltern und der Uhlandschule. Der Antrag auf Überprüfung muss bis zum 01.12. beim Schulamt eingehen. Er umfasst das folgende Formular sowie einen ausführlichen Pädagogischen Bericht:

Nachdem die Eltern unterschrieben haben und alle Unterlagen vollständig sind, senden Sie diese bitte zunächst an die Uhlandschule. Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, bekommen Sie diese von uns mit Unterschrift (digital) zurück. Nun können Sie den vollständigen Antrag bis spätestens 01.12. im SPFA des Schulamts einpflegen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Daraufhin beauftragt das Schulamt den Sonderpädagogischen Dienst „offiziell“ mit einer Überprüfung sowie der Erstellung eines Gutachtens. Die Eltern und die allgemeine Schule erhalten ebenfalls ein Schreiben.

Nachdem der Sonderpädagogische Dienst die Überprüfung abgeschlossen hat, verfasst er ein Gutachten und stellt fest, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt und spricht eine Empfehlung aus, welcher Lernort für das Kind zukünftig sinnvoll wäre. Die Ergebnisse der Überprüfung werden bis Mitte Februar in einem Gespräch mit den Eltern und ggf. der zuständigen Lehrkraft detailliert besprochen.

Stellt sich heraus, dass der Schüler / die Schülerin einen Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, so haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind entweder in einem inklusiven Setting an einer Regelschule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) unterrichten zu lassen.

Wer trifft die endgültige Entscheidung?

Ab Mai erstellt das Schulamt einen Bescheid, in dem es ggf. ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot für einen festgelegten Zeitraum bewilligt.  Zudem legt es den zukünftigen Lernort für den Schüler / die Schülerin fest. Dieser Bescheid wird dem zuständigen SBBZ sowie den Eltern zugesendet.

Im Folgenden sehen Sie eine Zusammenfassung des gesamten Verfahrens:

Wie erreiche ich den Sonderpädagogischen Dienst?

Wenn Sie eine Kooperation oder Sonderpädagogische Überprüfung beantragen möchten, wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an uns. Bitte lassen Sie uns auf diesem Weg auch die entsprechenden Anträge und Unterlagen zukommen.

E-Mail:            insinger@uhlandschule-tettnang.de

Telefon:         07542 938860

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